Traumatherapie über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)


Frau Köhler-Hohnerlein beteiligt sich am Psychotherapeutenverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV, Spitzenverband der Berufsgenossenschaften). Damit ist Frau Köhler-Hohnerlein berechtigt, Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zu behandeln, die unter psychischen Erkrankungen aufgrund körperlicher Unfallfolgen oder Traumata nach Arbeitsunfällen leiden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.dguv.de.